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kreuzfahrt Forum @ Kreuzfahrten-247.de Nicht eingeloggt | | |
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HannesW
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am 29. 6. 2012 um 12:38 |
Doch auch wenn die gebuchte Außenkabine zur Verfügung steht, kann es Probleme geben: statt auf das Meer fällt der Blick auf eine Wand oder ein Rettungsboot. Das zum Beispiel ist kein Reisemangel. Es kommt darauf an, wie die Kabine im Katalog beschrieben ist. Wird auf eine Sichtbehinderung hingewiesen, liegt kein Mangel vor. Habe man jedoch freie Sicht gebucht, gibt es möglicherweise Geld zurück. Auch der Reiseverlauf kann anders sein als erwartet oder erhofft. Werden zugesagte Häfen nicht angelaufen oder fallen vereinbarte Ausflüge und Landgänge aus, liegt in der Regel ein Reisemangel vor. Das könne selbst dann der Fall sein, wenn äußere Umstände wie zum Beispiel schlechtes Wetter oder Terrorwarnungen dazu geführt haben. Wer nach der Reise eine Entschädigung fordern will, müsse innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise eine Reklamation beim Reiseveranstalter einreichen. Doch nicht alles, was den Passagier an Bord stört, ist ein Reisemangel. Auch auf einem Schiff muss ein Passagier kleinere Unannehmlichkeiten entschädigungslos hinnehmen. Dazu gehören zum Beispiel schiffstypische Geräusche, der Geruch nach Diesel und Abgasen an Deck oder das fehlende Benehmen von Mitreisenden.
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Gourmet2
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am 13. 6. 2012 um 10:02 |
Ich als Reiserechts-Experte sage Ihnen: Wenn die Kabine kleiner ist als angegeben oder es keine ausreichenden Schlafmöglichkeiten in einer Dreier-Kabine gibt, kann man den Umzug in eine mangelfreie Kabine verlangen. Ist das nicht möglich, hat man das Recht, den Reisepreis nachträglich zu mindern. Auch wenn es statt der bezahlten Außenkabine nur eine Innenkabine gibt, sollte man sofort aktiv werden und auf die gebuchte Kategorie bestehen. "Wird dann ein Wechsel verweigert, liegt ein erheblicher Reisemangel vor, der zur sofortigen Kündigung des Reisevertrages und Abbruch der Reise berechtigt." Die Folge: Man bekommt seinen Reisepreis zurück und hat zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Beiße man in den sauren Apfel und akzeptiere die Innenkabine, könne man nach dem Urlaub den Reisepreis mindern.
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DaveD
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am 2. 6. 2012 um 14:14 |
Kreuzfahrten werden heute in der Regel als Rundum-sorglos-Paket gebucht.
Doch wie bei jeder anderen Reise kann es auch auf einer Schiffsreise passieren, dass nicht immer alles glatt verläuft.
Bei Kreuzfahrten gilt wie bei Pauschalreisen das Reisevertragsrecht.
Das bedeutet: Was im Katalog oder Internet versprochen wurde, muss auch gehalten werden.
Wie bei einem Hotel können daher beispielsweise ein nicht nutzbarer Pool oder eine fehlende Klimaanlage in der Kabine eine Reisepreisminderung rechtfertigen, wenn sie vertraglich zugesichert wurden.
Wichtig ist, eventuelle Mängel umgehend bei der Reiseleitung anzuzeigen.
Sagt man an Bord und zeigt Mängel nicht an, kann man nach der Reise keine Entschädigung fordern.
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